Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Für alle eingehenden Aufträge sind ausschließlich diese Bedingungen maßgebend, so weit nicht schriftlich Abweichendes vereinbart ist. Auf Grund von formularmäßigen Einkaufsbedingungen erteilte Aufträge gelten auch dann, wenn wir diese nicht ausdrücklich ablehnen, stets als zu unseren Verkaufsbedingungen zustande gekommen, es sei denn, dass der Käufer sofort widerspricht.
2. Unsere Angebote sind unverbindlich. Eingehende Aufträge werden für mich erst durch meine schriftliche Bestätigung verbindlich. Gleiches gilt für mündliche Abreden und Erklärungen jeder Art.
3. Wir übernehmen keine Gewähr für die Einhaltung bestimmter Lieferfristen. Lieferbehinderungen, die bei uns oder unseren Lieferanten ohne unser Verschulden eintreten (z.B. infolge höherer Gewalt), entbinden uns für die Dauer der Behinderung von unserer Lieferpflicht. Wir bin nicht verpflichtet, die ausgefallenen Waren nachzuliefern.
4. Wir bewirken Versand und Verpackung nach bestem Ermessen, haften aber nicht für billigste Verfrachtung. Als Nachweis einwandfreier Verpackung genügt die unbeanstandete Annahme der Ware durch den Spediteur oder Frachtführer. Unsere Sendungen reisen grundsätzlich auf Kosten des Käufers und stets auf seine Gefahr, auch dann, wenn Frankopreise vereinbart sind. Ist Rückgabe der Verpackung vereinbart, so haftet der Käufer auch für Zufall.
5. Für die Berechnung sind allein die vom liefernden Werk oder Lager bei Abgang ermittelten Stückzahlen maßgebend.
6. Wir behalten uns vor, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten, wenn Umstände eintreten oder bekannt werden, durch die meine Forderungen gefährdet erscheinen.
7. Die Ware bleibt unser Eigentum, bis sie restlos bezahlt ist.
8. Mängelrügen- und Beanstandungen jeder Art, auch hinsichtlich Menge oder Stückzahl, müssen unverzüglich, spätestens aber innerhalb von zehn Tagen nach Einpfang der Ware schriftlich erhoben werden. Auch bei rechtzeitiger und begründeter Rüge von Mängeln, zu denen das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, kann nur Wandlung, nicht aber Minderung oder Schadenersatz verlangt werden.
9. Erfüllungsort für alle übrigen Rechte und Pflichten für beide Seiten ist Nabburg.
Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Als kleines Familienunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern sind wir gemäß § 36 VSBG nicht verpflichtet an diesen für uns kostspieligem Verfahren teilzunehmen. Wir nehmen daher an diesem Verfahren nicht teil.